Industriestrompreis 2026
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Kurzerklärung

Was ist der Industriestrompreis?

Der Industriestrompreis ist eine befristete staatliche Entlastung. Der Beihilferahmen basiert auf dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) der EU, welches Nachlässe von bis zu 50% des Großhandelspreises auf bis zu 50% des Verbrauchs erlaubt, mit einem Mindestpreis von 50 EUR/MWh (5 ct/kWh). Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Standorte und Arbeitsplätze zu erhalten sowie die Dekarbonisierung durch eine Reinvestitionspflicht zu beschleunigen.

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Keine Mindestgröße
Keine Mindestgröße

Bisher kein Mindestverbrauch vorgesehen

ca. 133.000 € pro 10 GWh

Förderung pro 10 GWh Stromverbrauch*

91 Sektoren

Unternehmen aus 91 Wirtschaftssektoren sind berechtigt**

Ab 01.01.2026
für 3 Jahre

Laufzeit pro Unternehmen

50% Reinvestition

Des Zuschusses müssen in Effizienz- und Flexibilitätsmaßnahmen investiert werden

50% des Zuschusses müssen in Effizienz- und Flexibilitätsmaßnahmen investiert werden

10% Förderbonus

Bei Verwendung der Reinvestition in Batteriespeicherlösungen o.ä.

*Berechnung basiert auf dem Referenzpreis (Großhandelsdurchschnitt) für 2025; endgültige Werte für 2026 können abweichen (Stand: 17.12.2025).


**Keine Mindestgröße. Stand: 17.12.2025 auf Basis der bisherigen Ankündigungen der Bundesregierung

Anspruchsberechtigung

Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt?

Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen aus den Sektoren der sogenannten KUEBLL-Liste (Carbon Leakage Liste der EU). Diese Liste erfasst energieintensive Industrien, die einem erhöhten Risiko der Produktionsverlagerung ins Ausland unterliegen.

Dazu zählen 91 (Teil-)Sektoren, unter anderem Chemie, Metall, Glas/Keramik, Zement, Papier/Kunststoff, Batteriezellen, Halbleiter sowie Bereiche des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung.

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Anspruchsrechner

Anspruchsrechner

Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf den vergünstigten Industriestrompreis hat.

Bedingungen

Was sind die Bedingungen für den Industriestrompreis?

Was sind die Bedingungen für den Industriestrompreis?

Unternehmen müssen mindestens 50% der erhaltenen Beihilfe binnen 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Dazu zählen Energiespeicher, Nachfrageflexibilität, Elektrifizierung, Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energien, Effizienzmaßnahmen sowie neue PPAs für EE‑Neuanlagen.

Der Beihilfebetrag wird um 10% erhöht, wenn das Unternehmen nachweist, dass mindestens 80% der Gegenleistungsverpflichtung in Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrageflexibilität investiert werden. Von diesem Flexibilitäts-Bonus müssen mindestens 75% wiederum in Gegenleistungen reinvestiert werden.

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Preisreduktion

Strompreis für einen Teil des Verbrauchs wird auf etwa 5 Cent/kWh (€50/MWh) gesenkt

Förderumfang

Bis zu 50% Rabatt auf den Großhandelspreis, maximal für 50% des Stromverbrauchs

Flexibilitätsbonus

Zusätzlicher Bonus wird geprüft für Unternehmen, die ihre Stromnachfrage flexibilisieren

Laufzeit pro Unternehmen

Maximal 3 Jahre (2026 - 2028), degressive Staffelung wird diskutiert

Funktionsweise

Wie funktionieren Finanzierung und Erstattung?

Wie funktionieren Finanzierung und Erstattung?

Finanziert werden soll der Industriestrompreis über den Bundeshaushalt, genauer aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), einem Sondertopf für Energie- und Klimaprojekte. Für die dreijährige Laufzeit werden laut Wirtschaftsministerium Kosten von insgesamt rund drei Milliarden Euro veranschlagt.

Die Beihilfe wird im Jahr nach dem Abrechnungsjahr ausgezahlt (z.B. Entlastung für 2026 wird 2027 ausgezahlt). Bei Antragstellung ist eine Selbsterklärung des Unternehmens erforderlich, dass Investitionen im erforderlichen Umfang getätigt werden. Nach Realisierung oder spätestens 48 Monate nach Gewährung ist der Vollzugsbehörde eine Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen einschließlich Investitionsvolumen zu übermitteln.

Finanziert werden soll der Industriestrompreis über den Bundeshaushalt, genauer aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), einem Sondertopf für Energie- und Klimaprojekte. Für die dreijährige Laufzeit werden laut Wirtschaftsministerium Kosten von insgesamt rund drei Milliarden Euro veranschlagt.

Die Beihilfe wird im Jahr nach dem Abrechnungsjahr ausgezahlt (z.B. Entlastung für 2026 wird 2027 ausgezahlt). Bei Antragstellung ist eine Selbsterklärung des Unternehmens erforderlich, dass Investitionen im erforderlichen Umfang getätigt werden. Nach Realisierung oder spätestens 48 Monate nach Gewährung ist der Vollzugsbehörde eine Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen einschließlich Investitionsvolumen zu übermitteln.

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