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Kurzerklärung
Was ist der Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis ist eine befristete staatliche Entlastung. Der Beihilferahmen basiert auf dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) der EU, welches Nachlässe von bis zu 50% des Großhandelspreises auf bis zu 50% des Verbrauchs erlaubt, mit einem Mindestpreis von 50 EUR/MWh (5 ct/kWh). Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Standorte und Arbeitsplätze zu erhalten sowie die Dekarbonisierung durch eine Reinvestitionspflicht zu beschleunigen.
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Bisher kein Mindestverbrauch vorgesehen
ca. 133.000 € pro 10 GWh
Förderung pro 10 GWh Stromverbrauch*
91 Sektoren
Unternehmen aus 91 Wirtschaftssektoren sind berechtigt**
Ab 01.01.2026
für 3 Jahre
Laufzeit pro Unternehmen
50% Reinvestition
10% Förderbonus
Bei Verwendung der Reinvestition in Batteriespeicherlösungen o.ä.
*Berechnung basiert auf dem Referenzpreis (Großhandelsdurchschnitt) für 2025; endgültige Werte für 2026 können abweichen (Stand: 17.12.2025).
**Keine Mindestgröße. Stand: 17.12.2025 auf Basis der bisherigen Ankündigungen der Bundesregierung
Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen aus den Sektoren der sogenannten KUEBLL-Liste (Carbon Leakage Liste der EU). Diese Liste erfasst energieintensive Industrien, die einem erhöhten Risiko der Produktionsverlagerung ins Ausland unterliegen.
Dazu zählen 91 (Teil-)Sektoren, unter anderem Chemie, Metall, Glas/Keramik, Zement, Papier/Kunststoff, Batteriezellen, Halbleiter sowie Bereiche des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung.
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Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf den vergünstigten Industriestrompreis hat.
Bedingungen
Unternehmen müssen mindestens 50% der erhaltenen Beihilfe binnen 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Dazu zählen Energiespeicher, Nachfrageflexibilität, Elektrifizierung, Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energien, Effizienzmaßnahmen sowie neue PPAs für EE‑Neuanlagen.
Der Beihilfebetrag wird um 10% erhöht, wenn das Unternehmen nachweist, dass mindestens 80% der Gegenleistungsverpflichtung in Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrageflexibilität investiert werden. Von diesem Flexibilitäts-Bonus müssen mindestens 75% wiederum in Gegenleistungen reinvestiert werden.
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Preisreduktion
Strompreis für einen Teil des Verbrauchs wird auf etwa 5 Cent/kWh (€50/MWh) gesenkt
Förderumfang
Bis zu 50% Rabatt auf den Großhandelspreis, maximal für 50% des Stromverbrauchs
Flexibilitätsbonus
Zusätzlicher Bonus wird geprüft für Unternehmen, die ihre Stromnachfrage flexibilisieren
Laufzeit pro Unternehmen
Maximal 3 Jahre (2026 - 2028), degressive Staffelung wird diskutiert
Funktionsweise
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